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Dienstleistungen für Unternehmen

Dienstleistungsportfolio

 

Steuerliche Beratung für Unternehmen

Alle unternehmerischen Entscheidungen haben auch eine steuerliche Seite. Diese beleuchten wir – neben der betriebswirtschaftlichen - gemeinsam mit Ihnen am liebsten im Vorfeld.

In Modellrechnungen stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten dar, denen Sie die steuerlichen Effekte – konkret in Euro gerechnet - entnehmen und Ihre Entscheidung auf dieser Basis treffen können.

Es geht uns immer um Ihre insgesamt richtige unternehmerische Entscheidung, die Sie konkurrenzfähig hält und am Markt weiterbringt.

Über die individuelle Betreuung im persönlichen Gespräch hinaus informieren wir unsere Mandanten auch über wesentliche Neuerungen in Mandantenbriefen.

Finanzbuchhaltung

Wir bieten DATEV-Standard-, Branchen oder auch individuell erstellte Kontenrahmen an. Bei größeren Buchhaltungen mit einem hohen Volumen von Rechnungsein- und/oder –ausgängen verwenden wir die Offene-Post-Buchhaltung. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über noch zu bezahlende oder noch ausstehende Zahlungen. Sie haben automatisch eine Auswertung, um darauf Ihr Mahnwesen aufzubauen. Sie erhalten regelmäßig eine Summen- und Saldenliste, der Sie Ihre Kontenstände, regelmäßigen Verpflichtungen etc. entnehmen können, sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die Ihnen aufgrund unserer Buchungstechnik eine stabile Auskunft über Ihren wirtschaftlichen Erfolg und damit in der Folge über die voraussichtlich anfallenden Steuerzahlungen liefert. Sie dient als Controlling System und bietet die Möglichkeiten der Vorjahresvergleiche, um Entwicklungstendenzen zu ermitteln. Auch unterjährige Branchenvergleiche können Ihnen eine präzise Auskunft darüber geben, wo Sie im Wettbewerb stehen. Durch unser Pendelordner-System sind Sie immer up-to-date. Sollten Sie es einmal besonders eilig haben, senden wir Ihnen selbstverständlich die Auswertungen per E-Mail, verschlüsselt mit Kennwort, zu. Automatisch werden die unterjährigen steuerlichen Pflichten erfüllt, indem die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die zusammenfassende Meldung erzeugt und fristgerecht elektronisch per DATEV an das Finanzamt bzw. Bundesamt der Finanzen übertragen werden. Sofern dies mit einem Bankeinzug für die Finanzbehörden gekoppelt ist, brauchen Sie Sich um die Zahlung nicht zu kümmern und können keine Zahlungsfrist versäumen. Die Umsatzsteuer hat sich innerhalb der letzten Jahre von einem ehemals unproblematischen zu einem hochkomplexen und komplizierten Thema verändert. Das gilt insbesondere im internationalen Wirtschaftsverkehr, aber auch mit Einführung der sog. Steuerumkehrschuld. Hier sind unsere Buchhaltungskräfte speziell geschult, um eventuelle Fehler zu erkennen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.Ihre Buchhaltungsdaten werden in unserem Haus doppelt gesichert: zum einen täglich über eine Nachtspeicherung per Band, zum anderen nach Fertigstellung der Buchhaltung im DATEV-Rechenzentrum. Daten-CD´s für z.B. eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder eine Sozialversicherungsprüfung können wir innerhalb kürzester  Zeit erstellen. Wir sind in der Lage, Ihre hauseigenen EDV-Systeme mit unserer Finanzbuchhaltung zu koppeln, sofern Ihr System eine DATEV-Schnittstelle hat. So können wir Ihre z.B. Kassenbuchungen oder Ihre Debitoren- oder Kreditorenbuchhaltungsdaten in die DATEV-Buchhaltung einpflegen. Doppelerfassungen werden so vermieden und die Vorteile einer Arbeitsteilung genutzt. Wir haben unsere Kanzlei umfassend auf digitale Prozesse umgestellt. Mit Electronic Banking, Digitalem Belegbuchen und Unternehmen Online bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihren betrieblichen Abläufen noch stärker anzupassen und Ihre Geschäftsabläufe zu optimieren.

Sofern Sie in Ihrem Unternehmen SAP nutzen, können wir Ihre Buchhaltungsprozesse in einer effizienten Arbeitsteilung unterstützen.

Sprechen Sie uns an. 

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung mit

  • Abrechnung des einzelnen Mitarbeiters mit Urlaubs- und Stundenkonto

  • Ausdruck der Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter sowie für Sie als Arbeitgeber mitarbeiterbezogen und in Summe

  • Fristgerechter Anmeldung bei Finanzamt und Krankenkassen und

  • Datenübermittlung an das Finanzamt und die diversen Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Bundesknappschaft etc.)

  • bis hin zur automatischen Steuerung des gesamten Zahlungsverkehrs

  • Erstattungsanträgen bei z.B. Mutterschafts- und Krankengeld

  • Berechnung der richtigen Pfändungsbeträge, Abzug vom Nettogehalt und automatischer Zahlung an den Berechtigten

  • Erfüllung Ihrer Aufbewahrungspflichten in doppelter Form: täglich als Bandsicherung sowie nach Abschluss der Monatslohnbuchhaltung im DATEV-Rechenzentrum mit jederzeitiger Vorlage von Daten-CD´s

  • Betreuung von Lohnsteuerlichen Betriebsprüfungen oder Sozialversicherungsprüfungen

  • Beachtung der und Beratung zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten

  • Beratung zu lohnsteuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Optimierungen, z.B. Fahrgeld, Kindergartenbeitragszuschüsse, Mitarbeitergutscheine

  • Bei Neueinstellungen Probeabrechnungen zur Ermittlung des Nettogehaltes bei einem (oder mehreren) angedachten Bruttogehält(ern) sowie in umgekehrte Richtung (sog. Rückwärtsrechnen) bei einem verhandelten Nettogehalt das hierfür notwendige Bruttogehalt

  • NEU: Beratung zum Mindestlohn und zur Familienpflegezeit

Jahresabschlüsse

Die von uns gefertigten Jahresabschlüsse sind in erster Linie für Sie als Mandanten da, nicht etwa nur für das Finanzamt. Die im Jahresabschluss ermittelten Zahlen sollen Ihnen helfen, z.B. Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen zu treffen.

Neben Ihnen als Mandant und dem Finanzamt müssen aber auch weitere Interessengruppen bedient werden, z.B. Ihre finanzierende Bank oder – sofern Sie als Kapitalgesellschaft firmieren – die Öffentlichkeit in Form des elektronischen Handelsregisters. Die vom elektronischen Handelsregister vorgegebene Veröffentlichungsfrist wird von uns überwacht und eingehalten. 

In den Fällen, in denen es notwendig ist, sowie in den Fällen, in denen es von Ihnen gewünscht ist, erstellen wir neben der Steuerbilanz auch eine Handelsbilanz.

Sofern gesetzlich zulässig, ermitteln wir Ihre Zahlen in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und beantragen den Übergang beim Finanzamt auf diese vereinfachte und damit preiswertere Methode der Gewinnermittlung.

Neben den Jahresabschlüssen zum Jahresende oder einem davon abweichenden Wirtschaftsjahresende erstellen wir selbstverständlich für unterschiedlichste Zwecke Zwischenabschlüsse sowie Auseinander- und Liquidationsbilanzen.

Zu Finanzierungszwecken überführen wir Ihren Jahresabschluss auch in einen Vermögensstatus.

Bei der Bilanzerstellung betreiben wir gemeinsam mit Ihnen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben Bilanzpolitik und eine gewisse Steuergestaltung. 

Steuererklärungen für Unternehmen

Ihre betrieblichen Jahressteuererklärungen werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten mit erstellt. Dies betrifft in erster Linie die Umsatzsteuer- sowie die Gewerbesteuererklärung. Bei Kapitalgesellschaften kommt die Körperschaftsteuererklärung hinzu. Dies ist die Einkommensteuererklärung für Kapitalgesellschaften mit anderem Namen. Im Fall von Gewinnausschüttungen  helfen wir Ihnen beim Protokoll über die Gesellschafterversammlung, erstellen für Sie die Kapitalertragsteueranmeldung und übermitteln diese zeitgerecht elektronisch an das Finanzamt. Die Steuerbescheinigungen für die Gesellschafter erhalten Sie ebenfalls umgehend. 

Steuererklärungen betreffen die Vergangenheit und können leicht als reine Steuerdeklaration abgetan werden. Mit uns als Partner sind aber die im Nachhinein zu deklarierenden Steuern im Vorhinein geplant und mittels Steuergestaltung „gesteuert“!

Betreuung von Betriebsprüfungen

Sollte sich bei Ihnen der Betriebsprüfer ankündigen, begleiten wir Sie von der ersten Stunde an. Vorab werden mögliche Prüfungsfelder und –risiken mit Ihnen besprochen.

Gewöhnlich vereinbaren wir in Absprache mit unserem Mandant den Betriebsprüfungstermin und stellen unsere Prüferräumlichkeiten zur Verfügung. So wird der gewöhnliche Betriebsablauf beim Mandant möglichst wenig gestört. Zum Ortstermin begleiten wir den Betriebsprüfer. Alle Besprechungen/Befragungen finden in unserem Beisein statt bis hin zur Schlussbesprechung. In der Regel wird dabei Einigung erzielt. Ist dies nicht möglich – etwa, weil eine steuerrechtliche Frage nicht abschließend richterlich entschieden ist - , legen wir einen Rechtsbehelf bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht ein.

Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Prüfern hilft Ihnen ganz sicher in der meist ungewohnten Situation des Prüflings.

Führen von Einspruchs- und Klageverfahren

Trotz – oder vielleicht wegen – der weltweit ausführlichsten Steuergesetze mit ganzen Aktenbergen von Auslegungsvorschriften und Literatur zu den Möglichkeiten der Auslegung kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen von Mandant und Steuerberater auf der einen Seite und Finanzbehörden auf der anderen über einen Sachverhalt und dessen steuerliche Behandlung. Um die eigene Rechtsauffassung durchzusetzen und damit eine für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung zu erreichen, legen wir Rechtsbehelf bei den Finanzbehörden ein. Dabei wägen wir Kosten und Nutzen ab. Aussichtslose Rechtsbehelfe führen wir nicht.

Sollte das Finanzamt unseren Einspruch ablehnen, reichen wir in Absprache mit dem Mandanten Klage beim zuständigen Finanzgericht ein. Das damit einhergehende Kostenrisiko für den Mandant wird vorab sorgfältig analysiert und mit den Erfolgsaussichten bewertet.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Jeder Unternehmer bewegt sich in unterschiedlicher Intensität auf den klassischen betriebswirt-schaftlichen Feldern. Dabei haben gerade kleine und mittelständische Unternehmen nicht für alle Themen eigene Spezialisten.

Wir als Steuerbrater kennen Ihr Unternehmen und speziell Ihre finanzielle Situation. Wir haben eine neutrale Außensicht und können manche Problemfelder früh identifizieren und Ihnen bei der Lösungsfindung helfen.

Hierfür nutzen wir leistungsfähige Werkzeuge, um die  betriebswirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens - insbesondere auch im detaillierten Vergleich zu anderen Unternehmen Ihrer Größe und Branche - zu analysieren und gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln.   

Existenzgründungsberatung

Existenzgründer benötigen, bevor sie ihre Idee in die Tat umsetzen, umfassende Informationen zu allen Fragen, die bei der Unternehmensgründung auf sie zukommen werden. Dabei geht es um einfache praktische Dinge wie "Wo muss ich mein Unternehmen anmelden ?" über die passende Rechtsform und die Finanzierung bis zur realistischen Marktanalyse und Abschätzung der Chancen und Risiken.

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung haben wir Werkzeuge entwickelt, um alle relevenaten Punkte mit unseren Mandanten systematisch zu bearbeiten, und unterstützen bei der Erstellung des Unternehmensplanes zur Vorlage bei z.B. der Bank oder der IHK.

Beratung zur Unternehmensnachfolge

Unsere Beratung zur Unternehmensnachfolge erfolgt meist im Rahmen der Übergabe des Unternehmens an Familienangehörige. Bei Unternehmensveräußerungen an fremde Dritte betreuen wir unsere Mandanten im Zusammenspiel mit spezialisierten Agenturen oder Rechtsanwälten und vertreten seine Interessen.

Im Gegensatz dazu geht es uns bei innerfamiliären Unternehmensnachfolgen um die Wahrnehmung, Berücksichtigung und Umsetzung der Wünsche und Interessen aller an der Unternehmensnachfolge Beteiligten: Übergeber(in), dessen/deren Partner, Übernehmer(in) und - nicht zu unterschätzen ! - die Familienmitglieder, die nicht unmittelbar in die Unternehmensnachfolge einbezogen sind.

Um diesen Interessenausgleich durchführen zu können, bedarf es einer genauen Kenntnis der familiären Strukturen des Mandanten und seiner Möglichkeiten, Vermögen außerhalb des Unternehmens als Ausgleich an die "Nicht-Unternehmensnachfolger" übertragen zu können. 

Vermögensberatung

Wir sind nicht der x-te Anlage- oder Vermögensberater. Wir arbeiten nicht mit Anlagegesellschaften zusammen. Wir erhalten keine Provision und sind deshalb völlig unabhängig und auf Ihrer Seite! 

Ob es sich bei Ihrer Frage um eine Umstrukturierung von bereits vorhandenem Vermögen unter Risiko- oder steuerlichen Gesichtspunkten, um den Aufbau einer Altersvorsorge, um den systematischen Aufbau von diversifiziertem Vermögen oder um die Anlage von Geldern aus einer fällig werdenden Lebensversicherung handelt – wir haben mit unserem Blick auf das Ganze stets Ihre Interessen im Auge! 

Bei Unternehmern achten wir besonders auf einen systematischen Vermögensaufbau außerhalb des Unternehmens. Dies erfolgt einerseits aus Riskobetrachtungen - "nicht alles auf eine Karte setzen" - und andererseits zur Vorbereitung späterer Unternehmensnachfolgen

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