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Dienstleistungsportfolio

 

Dienstleistungen für Privatpersonen

Dienstleistungen im Detail

Dienstleistungen für Privatpersonen - Details
Steuerberatung-privat

Steuerliche Beratung für Privatpersonen

Meist erfolgt unsere steuerliche Beratung im Zusammenhang mit einer konkreten Fragestellung des Mandanten, zum Beispiel

der beabsichtigte Kauf eines Mietobjektes, der Verkauf von Aktien oder ein Abfindungsangebot des Arbeitgebers. Manchmal wird der Beratungsbedarf aber auch beim Annahmebespräch der Steuererklärungsunterlagen erkannt. In jedem Fall nehmen wir uns Zeit für unsere Mandanten und rechnen die steuerlichen Effekte konkret in Euro aus. Auf dieser Basis können Sie eine vernünftige Entscheidung treffen. 

Über individuelle Beratungsgespräche hinaus informieren wir unsere Mandanten auch bei Neuerungen in Mandantenbriefen. 

Steuererklärungen von Privatpersonen

Die wichtigste Steuererklärungen für Privatpersonen ist natürlich die Einkommensteuererklärung. Im Annahmegespräch nehmen wir nicht nur ihre Unterlagen entgegen, die Sie für uns zusammengestellt haben. Anhand von Checklisten und aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und dem häufig jahrzehntelangen Kontakt mit Ihnen fragen wir alle steuerlich relevanten Sachverhalte ab, so dass Ihnen und uns keine Steuerersparnismöglichkeit entgeht. Oft können wir Ihnen in diesem Gespräch relevante Hinweise für die Zukunft geben. 

Daneben werden natürlich auch Umsatzsteuererklärungen (Stichwort: Photovoltaik) sowie Schenkungs – und Erbschaftsteuerklärungen erstellt. 

Betreuung von Außenprüfungen

Auch bei Privatpersonen kann es zu Außenprüfungen durch das Finanzamt kommen, meist in Form einer sogenannten abgekürzten Außenprüfung. Hierbei werden meist konkrete Sachverhalte durch den Prüfer in Augenschein genommen. Wir begleiten Sie von der ersten Stunde an, vereinbaren gewöhnlich in Absprache mit Ihnen den Termin und stellen unsere Prüferräumlichkeiten zur Verfügung. Beim Ortstermin sind wir dabei und lassen Sie in keiner Situation alleine. Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Prüfern hilft Ihnen ganz sicher in der meist ungewohnten Situation des „Prüflings“. 

Führen von Einspruchs- und Klageverfahren

Trotz – oder vielleicht wegen – der weltweit ausführlichsten Steuergesetze mit ganzen Aktenbergen von Auslegungsvorschriften und Literatur zu den Möglichkeiten der Auslegung kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen von Mandant und Steuerberater auf der einen Seite und Finanzbehörden auf der anderen über einen Sachverhalt und dessen steuerliche Behandlung. Um die eigene Rechtsauffassung durchzusetzen und damit eine für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung zu erreichen, legen wir Rechtsbehelf bei den Finanzbehörden ein. Dabei wägen wir Kosten und Nutzen ab. Aussichtslose Rechtsbehelfe führen wir nicht.

Sollte das Finanzamt unseren Einspruch ablehnen, reichen wir in Absprache mit dem Mandanten Klage beim zuständigen Finanzgericht ein. Das damit einhergehende Kostenrisiko für den Mandant wird vorab sorgfältig analysiert und mit den Erfolgsaussichten bewertet.

Schenkungs- und Erbfolgeberatung

Unserer Erfahrung nach ist es das Bestreben der meisten Eltern, ihr Vermögen gerecht auf ihre Kinder aufzuteilen. Es ist sinnvoll, Vermögensübergänge im Vorfeld zu planen und es nicht durch persönliche Unglücksfälle einfach geschehen zu lassen. Für kinderlose Paare muss stets die Absicherung des Partners im Vordergrund stehen. 

Im Gespräch ermitteln wir Ihre Wünsche und setzen diese in konkrete Einzelmaßnahmen um. Falls Grundstücke mit im Spiel sind, ziehen wir stets einen Notar hinzu. Oft gelingt es uns, die verschiedenen Partien an einen runden Tisch zu bekommen, um so eine für alle gute und zufriedenstellende Lösung zu finden. 

Private Vermögensberatung

Wir sind nicht der x-te Anlage- oder Vermögensberater. Wir arbeiten nicht mit Anlagegesellschaften zusammen. Wir erhalten keine Provision und sind deshalb völlig unabhängig und auf Ihrer Seite! 

Ob es sich bei Ihrer Frage um eine Umstrukturierung von bereits vorhandenem Vermögen unter Risiko- oder steuerlichen Gesichtspunkten, um den Aufbau einer Altersvorsorge, um den systematischen Aufbau von diversifiziertem Vermögen oder um die Anlage von Geldern aus einer fällig werdenden Lebensversicherung handelt – wir haben mit unserem Blick auf das Ganze stets Ihre Interessen im Auge! 

Treuhändertätigkeiten

Manchmal ist es notwendig und/oder sinnvoll, einem Treuhänder ein bestimmtes Recht zu übertragen, verbunden mit der Auflage, von diesem Recht unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmtem Sinne und stets in fremdem Interesse Gebrauch zu machen.  

Beispiele sind die Verwaltung fremden Vermögens, die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten, das Tätigwerden als Testamentsvoll-strecker, Nachlassverwalter oder Vormund (…) 

Sollten Sie hier Handlungsbedarf haben – sprechen Sie uns an! 

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